Seit 1. Dezember sind die neuen Änderungen für Telekommunikationsverträge in Kraft getreten. Auch wenn das neue Telekommunikationsgesetz in erster Linie Verbraucher schützen soll, gilt es in Teilen natürlich auch für Geschäftskunden. Wie und in welchem Umfang, ist noch unklar, da der Gesetzestext an vielen Stellen nicht eindeutig formuliert ist und Raum für Interpretationen lässt.